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von Robert Langer

Helmpflicht ohne Hintertür, Autofahrer müssen beim Überholen deutlich vom Gas, und in der Stadt rollst du in der Spurmitte. Was Spaniens neue Verkehrsordnung für Radler aus Österreich heißt, und wo sie eine Frage offenlässt.

Ab Wien, Salzburg oder Innsbruck ist Palma nur einen kurzen Flug entfernt, auf die Kanaren dauert es ein paar Stunden länger. Für viele ist das der Fluchtweg, wenn daheim die Trails im Nebel verschwinden. Wer heuer im Winter fliegt, sollte wissen: Seit 1. Oktober 2026 gilt in Spanien das Real Decreto 518/2026, die größte Reform der dortigen Verkehrsregeln seit über zwanzig Jahren. Im Fokus stehen Fußgänger, Motorradfahrer und Radfahrer.

Helm: Keine Ausnahmen mehr im Freiland

Außerorts war der Helm in Spanien schon bisher Pflicht, mit drei Ausnahmen: lange Steigungen, große Hitze und medizinische Gründe. Diese Ausnahmen sind gestrichen. Im Verordnungstext heißt es sinngemäß, sie hätten keinen Sinn mehr.

Für dich bedeutet das: Sobald du eine Ortschaft verlässt, gehört der Helm auf den Kopf, auch bergauf und auch in der Mittagshitze. Ohne kostet es 200 Euro. Im Ortsgebiet brauchen Erwachsene weiterhin keinen Helm, unter 16 Jahren ist er überall vorgeschrieben.

Zum Vergleich: In Österreich ist der Radhelm nur für Kinder unter zwölf Pflicht. Wer gewohnt ist, auf der Feierabendrunde ohne zu fahren, muss in Spanien umdenken.

In Spanien gilt ab jetzt: Ortstafel vorbei, Helm auf.

Gilt das auch auf Forststraße und Trail?

Die Helmpflicht knüpft an die „vías interurbanas“ an, also an Straßen außerhalb von Ortschaften. Ob eine Schotterpiste im Naturpark oder ein Singletrail darunter fallen, steht in der Reform nicht. Eine Klarstellung der spanischen Verkehrsbehörde DGT haben wir nicht gefunden.

Praktisch ist die Frage kleiner, als sie klingt. Fast jede Tour hat Asphaltabschnitte, und am Trail fährt ohnehin kaum jemand ohne Helm. Darauf zu bauen, dass eine Piste keine Straße ist, ist jedenfalls keine gute Idee.

Überholen: Abstand plus Tempo

Spannender ist, was sich für Autofahrer ändert. Im Freiland müssen sie beim Überholen mindestens 20 km/h unter dem Tempolimit bleiben, auf mehrspurigen Straßen komplett die Spur wechseln, und der Seitenabstand von 1,5 Metern bleibt. Gruppen gelten weiterhin als eine Einheit.

In Österreich gilt seit der StVO-Novelle 2022 ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Ortsgebiet und zwei Metern im Freiland. Eine Temporeduktion ist bei uns nicht vorgeschrieben. Spanien geht hier einen Schritt weiter, und der ist vernünftig: Abstand allein hilft wenig, wenn jemand mit 100 vorbeizieht.

In der Stadt: mittig statt am Rand

Ohne Radweg sollen Radfahrer künftig bevorzugt in der Mitte des Fahrstreifens fahren, Autos müssen in der Stadt mindestens fünf Meter Abstand halten. Gemeinden können einspurige Straßen mit maximal 30 km/h für Räder in Gegenrichtung öffnen. Das wird von Ort zu Ort unterschiedlich umgesetzt, also auf die Tafeln achten.

Unsere Einschätzung

Die Richtung stimmt. Der Helm ist für Mountainbiker ohnehin kein Thema. Wichtiger ist, dass Spanien die Verantwortung dort festmacht, wo das größere Risiko sitzt: beim Autofahrer. Laut spanischen Medien will die Guardia Civil die Überholregel in den ersten Monaten gezielt kontrollieren. Ob das passiert, wird man sehen.

Gemessen wird die Reform daran, ob Autofahrer tatsächlich vom Gas gehen, nicht an der Zahl der Helmstrafen.

Kurz zusammengefasst

  • Außerorts Helmpflicht ohne Ausnahme, 200 Euro bei Verstoß.
  • Unter 16 Jahren gilt die Helmpflicht überall.
  • Leihradl vor Ort? Vorher klären, ob ein Helm dabei ist.
  • In der Stadt ohne Radweg: mittig im Fahrstreifen.
  • Forststraße und Trail: rechtlich offen, Helm trotzdem auf.

Published by Radical Life Studios / MTB Report


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