von Robert Langer
Seit 1. Oktober gilt in Österreich die neue Definition des E-Bikes, und mit ihr ist eine ganze Fahrzeugklasse über Nacht zum Kraftfahrzeug geworden. Gleichzeitig verspricht der stärkste E-MTB-Motor am Markt bis zu 1.500 Watt, und die Branche streitet europaweit darüber, ob es eine Grenze braucht. Wir haben zusammengetragen, was in Österreich jetzt gilt, wer in Europa was fordert und was Biker in den Foren dazu sagen. Vorweg: Entschieden ist noch nichts. Aber die Weichen werden gerade gestellt.
Was in Österreich seit 1. Oktober gilt
Mit der 36. StVO-Novelle hat Österreich heuer neu geregelt, was ein E-Bike ist. Seit 1. Oktober 2026 steht im Kraftfahrgesetz: Ein Fahrrad mit Elektroantrieb bleibt ein Fahrrad, wenn der Motor eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt hat und das Rad bauartbedingt höchstens 25 km/h schnell ist. Fahrzeuge der EU-Klasse L1e-B, also Mopeds, sind ausdrücklich ausgenommen.
Die greifbarste Folge: Elektrische Zweiräder ohne Pedale, die bisher wie Fahrräder behandelt wurden, gelten jetzt als Kraftfahrzeuge. Wer so ein „E-Moped“ fährt, braucht Zulassung, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung, mindestens den Führerschein AM und einen Sturzhelm, und muss auf der Fahrbahn fahren statt am Radweg. Echte Pedelecs, bei denen der Motor nur beim Treten hilft, sind davon nicht betroffen. Schon seit 1. Mai gilt außerdem eine Helmpflicht auf dem E-Bike für alle unter 14 Jahren.
Spannend für die Leistungsdebatte ist ein Detail aus derselben Novelle. Für E-Scooter hat der Gesetzgeber eine Höchstleistung von 600 Watt festgeschrieben. Für E-Bikes nicht. Dort zählt weiterhin nur die Dauerleistung, nicht das, was der Motor kurzzeitig abgeben kann. Genau in dieser Lücke spielt sich das Wettrüsten ab.
| Österreich zeigt gerade, wie schnell ein Elektro-Zweirad vom Fahrrad zum Kraftfahrzeug werden kann. |
250 Watt? Die Zahl, die kaum etwas sagt
Man kann es sich vorstellen wie bei einem Läufer: Die 250 Watt beschreiben das Tempo, das der Motor dauerhaft durchhält, ohne zu überhitzen. Die Spitzenleistung ist der kurze Antritt am Steilstück. Das Drehmoment in Newtonmetern (Nm) ist vereinfacht die Kraft, mit der der Motor an der Kurbel mitschiebt, vor allem beim Anfahren und in steilen Rampen. Genau bei diesen beiden Werten haben die Hersteller zuletzt kräftig aufgedreht:
| Motor | Spitzenleistung | Drehmoment | Stand |
|---|---|---|---|
| Avinox M2S (DJI) | 1.300 W, im Boost bis 1.500 W (je nach Akku) | 130 Nm, im Boost bis 150 Nm (max. 60 Sekunden) | im Handel seit April 2026 |
| Avinox M2 (DJI) | 1.100 W | 110 Nm, im Boost 125 Nm | im Handel seit April 2026 |
| Gobao X1P | 1.500 W | 150 Nm | Konzept (Eurobike 2026), Serie ab Februar 2027 angekündigt |
| Bosch Performance Line CX (Gen 5) | 750 W | bis 120 Nm (einstellbar, Update seit Mai 2026) | kostenloses App-Update |
Alle Werte laut Hersteller. Zum Vergleich: Bis vor kurzem lagen starke E-MTB-Motoren bei rund 85 Nm und 600 W.
Für die Geschwindigkeit ändert das nichts, bei 25 km/h ist weiter Schluss. Es ändert aber, wie schnell du dorthin kommst, wie steil du bergauf fährst und wie sehr sich das Bike noch nach Fahrrad anfühlt. Rechtlich sind alle Motoren in der Tabelle in Österreich wie in der ganzen EU zulässig.
Wie schnell sich der Markt dreht, zeigt ein Blick in die Kataloge. Zum Start von M2S und M2 kamen rund 60 Marken gleichzeitig mit neuen Bikes. Selbst Cube, über Jahre eng mit Bosch verbunden, bietet sein meistverkauftes E-MTB für 2027 auch mit Avinox-Motor an.
Die Chronik: Was seit 2025 passiert ist
| Wann | Was passiert ist |
|---|---|
| April 2025 | Der deutsche Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) legt ein Positionspapier für ganz Europa vor: höchstens 750 Watt Unterstützung am Antriebsrad, der Motor höchstens das Vierfache deiner eigenen Trittleistung (bis 15 km/h das Sechsfache), Gesamtgewicht mit Fahrer höchstens 250 kg. |
| Juli 2025 | Bosch hebt den Performance Line CX per Update auf 750 Watt und 100 Nm, also genau auf die Linie des ZIV. |
| August 2025 | Der Weltradsportverband UCI beschließt eine 750-Watt-Grenze für E-MTB-Rennen ab 2026. |
| Frühjahr 2026 | MTB-Legende Hans Rey fordert in einem offenen Brief an die Branche eine Grenze von 750 Watt Spitzenleistung. |
| April 2026 | DJI bringt Avinox M2 und M2S auf den Markt, mit bis zu 1.500 Watt. Österreich veröffentlicht die 36. StVO-Novelle im Bundesgesetzblatt. |
| 1. Mai 2026 | In Österreich gilt die Helmpflicht am E-Bike für alle unter 14. Bosch legt nach: bis zu 120 Nm per Gratis-Update, die Spitzenleistung bleibt bei 750 Watt. |
| 19. Mai 2026 | Avinox verteidigt öffentlich seine Leistungspolitik. |
| Juni 2026 | Eurobike: Gobao zeigt den X1P mit 1.500 Watt, Avinox ein Konzept mit integriertem Getriebe. |
| Juli 2026 | Trek verkauft E-MTBs in den USA nur noch in der langsamsten Klasse (Tretunterstützung bis 32 km/h) und ruft andere Marken auf, mitzuziehen. |
| September 2026 | Der europäische Industrieverband European Cycling Industries (ECI) legt ein Positionspapier gegen Tuning vor und kündigt eine überarbeitete Pedelec-Norm an. |
| 1. Oktober 2026 | Österreichs neue E-Bike-Definition tritt in Kraft, E-Mopeds ohne Pedale werden zu Kraftfahrzeugen. |
| 20. Jänner 2027 | Die neue EU-Maschinenverordnung löst die bisherige Maschinenrichtlinie ab. Auf ihr fußt die technische Norm für Pedelecs. |
Die Industrie: Eine Grenze soll den Fahrradstatus retten
Die Begründung des ZIV ist schnell erzählt. Pedelecs sind rechtlich nur deshalb Fahrräder, weil sie sich wie Fahrräder fahren und der Mensch selbst mittritt. Würde der Motor die Hauptarbeit übernehmen, passe das nicht mehr zur Definition eines Fahrrads. Dann drohe eine Einstufung als Kraftfahrzeug, mit Typgenehmigung, Versicherungspflicht und womöglich Helm- und Führerscheinpflicht. Was das konkret heißt, haben Österreichs E-Moped-Fahrer gerade erlebt. Nach Angaben des ZIV ist das Papier mit dem europäischen Dachverband abgestimmt und im Konsens seiner rund 140 Mitglieder entstanden.
Eine besondere Rolle spielt Bosch. Claus Fleischer, Chef von Bosch eBike Systems, sitzt auch im Vorstand des ZIV. Er beschreibt die 750 Watt nicht als Bremse für Innovation, sondern als Schutzmaßnahme: Entstehe in der Öffentlichkeit der Eindruck, E-Biker würden mit 1.000-Watt-Motoren durch den Wald preschen, bekomme die ganze Szene Probleme. Kritiker halten dagegen, dass Bosch seinen eigenen Topmotor exakt auf diese Grenze gehoben hat.
Auf derselben Seite stehen inzwischen weitere Stimmen. Die UCI hat 750 Watt für Rennen festgeschrieben. Der britische Branchenverband Bicycle Association sieht die oberste Aufgabe darin, den Fahrradstatus von E-Bikes zu sichern, weil davon auch die Zugangsrechte abseits der Straße abhängen. Hans Rey fordert dieselbe Grenze. Und Trek begründet seinen Schritt in den USA damit, dass die Branche jahrzehntelang für Trailzugang gearbeitet habe und lieber heute Verantwortung übernehme, als morgen erklären zu müssen, warum Fahrer diesen Zugang verloren haben.
Die Gegenseite: Das bremst Innovation und Menschen
DJI, der Hersteller des Avinox-Motors, lehnt eine pauschale Wattgrenze ab. In einer Stellungnahme vom 19. Mai 2026 argumentiert das Unternehmen, Leistung werde oft mit Geschwindigkeit verwechselt. Die hohe Spitzenleistung sei für steile Anstiege, technisches Gelände und geringe Geschwindigkeiten gedacht, die 25-km/h-Grenze gelte weiter. Gerade schwerere, ältere und körperlich eingeschränkte Fahrer profitierten von mehr Kraft, eine starre Grenze könne genau sie ausschließen. Avinox betont zugleich, verantwortungsvolle Regulierung zu unterstützen und den Antrieb per Software zu schonen. Testfahrer gehen trotzdem davon aus, dass Kette, Kassette und Reifen bei so viel Leistung deutlich öfter getauscht werden müssen.
LEVA-EU, der europäische Verband für leichte Elektrofahrzeuge, geht weiter. Geschäftsführerin Annick Roetynck nennt den ZIV-Vorschlag schlicht Protektionismus. Leidtragende wären aus ihrer Sicht ältere und behinderte Menschen, für die starke Motoren Mobilität bedeuten, sowie schwere Lastenräder. Einen offenen Brief gegen das Papier haben nach Verbandsangaben fast 200 Unternehmen und Personen aus der Branche unterzeichnet. Nach Darstellung des Verbands fand der ZIV-Vorschlag in der zuständigen EU-Arbeitsgruppe keine Mehrheit.
Der Streit ist auch persönlich geworden. Branchenveteran Hannes Neupert warf Bosch vor, mit seinem Einfluss Konkurrenten ausbremsen zu wollen. Bosch verwies auf die reguläre Mitarbeit im Verband und an den ZIV.
Dritte Wege: Gewicht, Beschleunigung, Tuningschutz
- Motorgewicht statt Watt: Bike-Konstrukteur Lutz Scheffer, der heute für Rotwild entwickelt, hält die 750 Watt für einen frei gewählten Wert. Er schlägt vor, das Gewicht des Motors zu begrenzen, weil ein Motor von etwa 2,5 Kilo physikalisch ohnehin bei rund 1.300 Watt an seine Grenze komme. Und er warnt: Neue digitale Leistungsgrenzen könnten zum nächsten Ziel für Tuning werden.
- Beschleunigung statt Watt: Ernst Brust, Sachverständiger für Mikromobilität, plädierte im Juli 2026 dafür, das tatsächliche Fahrverhalten zu regeln: maximale Beschleunigung, Verhältnis von Leistung zu Gewicht und Bremsleistung, geprüft am kompletten Bike.
- Schutz statt Grenze: Der europäische Industrieverband ECI räumt ein, dass mehr Leistung den Anreiz zum Tunen erhöhen kann. Ob daraus ein getuntes Bike wird, hänge aber davon ab, wie gut das System geschützt ist. Gefordert werden unter anderem verschlüsselte Software-Updates, Plausibilitätsprüfungen der Sensoren und bessere Prüfwerkzeuge für die Polizei.
Was die Community sagt
Die lauteste Debatte läuft nicht in Brüssel oder Wien, sondern in Foren und Kommentarspalten. Das Bild dort ist gemischter, als die Schlagzeilen vermuten lassen.
Eine klare Mehrheit will eine Grenze
In einer Leserumfrage eines britischen Bike-Portals mit knapp 1.500 Teilnehmenden sprachen sich 70 Prozent für eine Begrenzung der Spitzenleistung aus, 20 Prozent dagegen, 10 Prozent waren unentschieden. Der internationale Mountainbikeverband IMBA kommt in seiner eigenen Fahrerumfrage zu einem ähnlichen Bild: Nur gut fünf Prozent wünschen sich mehr Leistung oder mehr Drehmoment.
Wer starke Motoren fährt, nutzt sie oft gar nicht
Auffällig viele Besitzer der neuen Motoren berichten, dass sie die zusätzliche Leistung kaum spüren. Ein Fahrer, dessen M2S mit 1.300 Watt läuft, schreibt, schon die 1.000 Watt des Vorgängers hätten ihm völlig gereicht. Andere wünschen sich eine leichtere, sparsamere Variante mit weniger Leistung. Mehrere Rider klagen über den Verschleiß und fordern robustere Antriebe, die für E-MTBs gebaut sind.
Für manche ist Kraft keine Spielerei
Ältere Fahrer und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen schreiben, dass ihnen starke Motoren Touren zurückgeben, die sie sonst nicht mehr fahren könnten. Gerade in alpinem Gelände mit langen, steilen Anstiegen ist das ein Argument, das man ernst nehmen muss.
Viel Misstrauen gegenüber der Industrie
In deutschsprachigen Diskussionen lesen viele Rider den ZIV-Vorschlag als Lobbyarbeit für Bosch. Andere erinnern daran, dass freiwillige Leistungsgrenzen schon bei Motorrädern nicht lange gehalten haben. Ein häufig genannter Mittelweg: Die Grenze solle dort liegen, wo ein ganz normaler Quereinsteiger das Bike noch sicher beherrscht. Und nach Berichten aus Foren verkaufen sich E-MTBs ohne einen der neuen Power-Motoren derzeit schleppend, was zeigt, warum freiwilliger Verzicht schwer ist.
Die Sorge ums Image
Quer durch alle Lager zieht sich eine Befürchtung: Wer im Wald einem kräftigen E-MTB begegnet, unterscheidet nicht zwischen legalem Pedelec und illegalem E-Motorrad. Für die meisten Fahrer ist das die eigentliche Gefahr, nicht die Wattzahl im Datenblatt.
| Die meisten wollen keine Rakete. Sie wollen ein Bike, das sie den Berg hinaufbringt und trotzdem ein Bike bleibt. |
Wie ist der Stand in Europa?
Entschieden ist nichts. Einen konkreten Gesetzentwurf der EU mit einer Leistungsgrenze für Pedelecs haben wir nicht gefunden. Es gilt weiter die EU-Verordnung 168/2013, die Pedelecs mit 250 Watt Dauerleistung, 25 km/h und reiner Tretunterstützung von der Typgenehmigung ausnimmt. Österreich hat genau diese Logik heuer ins eigene Kraftfahrgesetz übernommen. Nach Darstellung des ZIV hat die EU-Kommission angekündigt, die Regeln für leichte Elektrofahrzeuge einschließlich Pedelecs neu zu fassen. Einen Zeitplan dafür gibt es bislang nicht.
Konkret bewegt sich etwas bei der Technik. Die Norm EN 15194, nach der Pedelecs gebaut und geprüft werden, wird an die neue Maschinenverordnung angepasst, die ab 20. Jänner 2027 gilt. Laut ECI wird die angepasste Fassung im vierten Quartal 2026 erwartet und soll Vorgaben zur Cybersicherheit enthalten, die auch gegen Manipulation helfen. Ob dabei auch eine Leistungsgrenze festgeschrieben wird, ist offen. Würde die EU eine solche Grenze beschließen, müsste Österreich seine Definition erneut anpassen.
Was das mit dem Wald zu tun hat
In Österreich ist die Lage im Wald ohnehin eine besondere. Nach dem Forstgesetz darfst du dort nur dort Rad fahren, wo der Waldeigentümer zugestimmt hat, also auf freigegebenen Strecken. Wer ohne Erlaubnis fährt, riskiert bis zu 150 Euro Strafe, auf deutlich gesperrten Forststraßen bis zu 730 Euro. Für E-MTBs gilt dasselbe wie für Mountainbikes, solange sie rechtlich Fahrräder sind.
Genau das ist der Punkt. Würden besonders starke Motoren in Zukunft nicht mehr als Fahrrad gelten, wären sie Kraftfahrzeuge, und die haben auf Forststraßen und Trails in aller Regel nichts verloren. Selbst ohne Gesetzesänderung prägt das Wettrüsten die Wahrnehmung, und zwar genau bei den Grundbesitzern und Gemeinden, die über neue Freigaben entscheiden. Parallel sammelt das Volksbegehren „Mountainbiken Freies WEGERECHT“, das ein generelles Recht zum Radfahren auf Forststraßen fordert, seit April 2025 Unterstützungserklärungen. Ein Eintragungszeitraum steht noch nicht fest.
Belastbare aktuelle Studien dazu, ob starke E-MTBs Trails stärker belasten als normale Mountainbikes, gibt es kaum. Eine Feldstudie des US-Mountainbikeverbands IMBA aus dem Jahr 2015 kam zu dem Ergebnis, dass E-MTBs beim Bodenabtrag deutlich näher am normalen Mountainbike liegen als am Motorrad, in Kurven und an Steilstücken aber unter Umständen mehr Boden bewegen. Sie bezog sich auf die viel schwächeren Motoren von damals.
Was du jetzt tun kannst
- Beim Kauf ehrlich fragen: Wie viel Leistung brauche ich für mein Gelände, mein Gewicht und meine Fitness? Mehr Leistung heißt meist auch mehr Akkuverbrauch und mehr Verschleiß. Viele Motoren lassen sich per App drosseln.
- Finger weg vom Tuning: Wer die 25-km/h-Grenze aushebelt, fährt rechtlich kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug ohne Zulassung, mit allen Folgen für Versicherung, Haftung und Strafen.
- Auf freigegebenen Strecken bleiben: Jede Begegnung mit Wanderern und Grundbesitzern zählt, wenn es um neue Freigaben geht, egal mit wie viel Watt du unterwegs bist.
- Helm für die Kids: Fährt dein Nachwuchs E-Bike, ist der Helm unter 14 seit Mai Pflicht.
Warum das so ist
Der Streit hat drei Ursachen. Erstens misst das geltende Recht nur die Dauerleistung, in der EU wie jetzt auch ausdrücklich in Österreich. Was du am Berg tatsächlich spürst, erfasst diese Zahl nicht. Dass es auch anders geht, zeigt ausgerechnet die österreichische Regel für E-Scooter mit ihrer Höchstleistung.
Zweitens verkauft Leistung. Seit Avinox den Takt vorgibt, ist die Wattzahl ein Verkaufsargument, und die etablierten Hersteller ziehen per Update nach. Wer sich freiwillig beschränkt, riskiert, im Geschäft zu verlieren.
Drittens hat jeder Beteiligte ein berechtigtes Anliegen und zugleich ein eigenes Interesse. Der Marktführer verteidigt eine Grenze, die zu seinem Motor passt. Der Herausforderer wehrt sich gegen eine Grenze, die seinen Motor ausbremsen würde. Verbände für leichte Elektrofahrzeuge sorgen sich um Menschen, die auf Kraft angewiesen sind. Und wer sich um Trails und Freigaben kümmert, fürchtet um den Zugang.
Ein Lösungsansatz zeichnet sich ab: Statt einer nackten Wattzahl könnte geregelt werden, was sich messen und schwerer manipulieren lässt, etwa die Beschleunigung oder der Schutz der Software. Ob die EU diesen Weg geht, ist offen.
Kurzurteil
Offene Frage: Wie viel Motor verträgt ein Fahrrad, bevor es rechtlich keins mehr ist? Österreich hat gerade gezeigt, wie schnell diese Grenze gezogen werden kann. Bis die EU entscheidet, liegt die Antwort bei den Herstellern und bei jedem, der mit dem E-MTB unterwegs ist.
Mit welchem Antrieb bist du unterwegs, und wie viel davon nutzt du wirklich? Schreib es uns in die Kommentare. Genau diese Erfahrungen aus der Praxis fehlen in der Debatte bisher.
Published by Radical Life Studios / MTB Report
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