von Robert Langer
Seit April 2025 sammelt ein Niederösterreicher Unterschriften dafür, dass Radfahren auf Forststraßen in Österreich ohne Zustimmung der Eigentümer erlaubt wird. Rund 30.000 Unterstützer hat er inzwischen. Für eine Behandlung im Nationalrat braucht es 100.000, und bis Jahresende läuft eine entscheidende Frist ab. Was das Volksbegehren fordert, wo es steht und warum es knapp wird.
Die Rechtslage, um die es geht, erklären wir in unserem Artikel „Mountainbiken in Österreich: Was im Wald erlaubt ist und was nicht“. Stand: 29. Oktober 2026.
Wer dahintersteht
Initiator ist Gerald Simon aus Hernstein in Niederösterreich. (Volksbegehren Mountainbiken 2026: Jetzt unterschreiben!) Er hat eine fünfjährige Forstschule absolviert, war als Forstorgan tätig, hat Politikwissenschaft studiert und fährt seit 1984 Mountainbike. Das Volksbegehren hat er gemeinsam mit einem Mitinitiator am 22. April 2025 beim Innenministerium registriert. Es ist nicht sein erster Anlauf: 2007 sammelte er für eine parlamentarische Bürgerinitiative zur Öffnung von Forst- und Güterwegen rund 21.000 Unterschriften. Inhaltlich behandelt wurde sie im Parlament nie. Weil eine Bürgerinitiative zum selben Anliegen nur einmal möglich ist, versucht er es jetzt mit einem Volksbegehren.
Was es fordert
Der Kern ist eine Gleichstellung mit dem Wandern. Radfahren mit geeigneten Rädern soll auf bestehenden forstlich genutzten oder ausreichend breiten Wegen im Wald und im Bergland erlaubt sein, ohne dass der Eigentümer zustimmen muss. Radfahrer sollen dabei gegenüber Fußgängern nachrangig sein. Neue Wege dürften weiterhin nur mit Einwilligung des Eigentümers angelegt werden, und Schutzzonen für sensible Gebiete sollen möglich bleiben. Dafür müssten das Forstgesetz, das ABGB und gegebenenfalls die Straßenverkehrsordnung angepasst werden.
So funktioniert ein Volksbegehren
Ein Volksbegehren läuft in Österreich in zwei Phasen. In der ersten Phase sammeln die Initiatoren Unterstützungserklärungen, online mit ID Austria oder am Gemeindeamt. Sobald mindestens 8.969 beisammen sind, können sie den sogenannten Einleitungsantrag stellen. Danach legt das Innenministerium eine achttägige Eintragungswoche fest, in der alle Wahlberechtigten unterschreiben können. Die Unterstützungserklärungen aus der ersten Phase zählen dabei bereits mit.
Kommen insgesamt 100.000 Unterschriften zusammen, muss sich der Nationalrat mit dem Anliegen befassen, zuerst im Ausschuss, dann im Plenum. Ein Gesetz erzwingt das nicht. Die Abgeordneten entscheiden frei, ob und wie sie das Anliegen umsetzen.
Die Frist, die alles entscheidet
Die erste Hürde von 8.969 Unterstützern hat das Volksbegehren längst genommen. Laut der Übersicht auf dem Amtsportal des Bundes befand es sich am 23. Oktober 2026 aber weiterhin in der Unterstützungsphase. Das ist entscheidend, denn das Volksbegehrengesetz setzt eine klare Grenze: Wird bis zum 31. Dezember des Jahres nach der Registrierung kein Einleitungsantrag eingebracht, wird die Registrierung gelöscht, samt aller gesammelten Unterstützungserklärungen. Für ein Volksbegehren aus dem April 2025 heißt das: Ende 2026.
Genau hier liegt das Problem. Simon wird den Einleitungsantrag nach eigener Aussage nur stellen, wenn genügend Unterstützer zusammenkommen, und das ist derzeit nicht der Fall. Bleibt es dabei, läuft die Registrierung Ende 2026 aus, und eine Eintragungswoche findet gar nicht statt. Bis dahin kann das Volksbegehren weiterhin unterstützt werden.
Zum Stand der Unterschriften: Im Mai 2026 waren es nach Simons Angaben knapp 22.000, im Gespräch mit dem MTB Report Ende Oktober nannte er rund 30.000. Selbst wenn er den Antrag stellen würde, rechnet er in der Eintragungswoche nur mit weiteren 10.000 bis 20.000. Damit würde die 100.000er-Marke deutlich verfehlt. Die Kosten trägt Simon selbst: Zur bereits bezahlten Registrierung käme mit dem Einleitungsantrag ein Kostenbeitrag von derzeit 3.085 Euro dazu, den der Staat nur bei einer Behandlung im Nationalrat erstattet, dann in fünffacher Höhe.
| Rund 30.000 Unterschriften, 100.000 wären nötig, und Ende Dezember läuft die Frist ab. |
Parallel dazu: die Mountainbike-Strategie des Bundes
Das Volksbegehren ist nicht der einzige Prozess, der gerade läuft. 2024 hat der Ministerrat beschlossen, eine österreichweite Mountainbike-Strategie zu entwickeln. Dafür wurde eine Koordinationsstelle ausgeschrieben, getragen von vier Bundesministerien (Sport, Forst, Tourismus, Mobilität) und den Ländern. Den Auftrag hat die KONNEKT GmbH erhalten, mit Thorsten Schmitz, zuletzt Chef von Intersport Österreich, und Karl Morgenbesser, Gründer der Wexl Trails am Wechsel. Laut Fachmedien, die sich auf die Ausschreibung beziehen, umfasst der Rahmenauftrag bis 2033 maximal rund 2,8 Millionen Euro netto.
Nach eigener Darstellung ist die Koordination eine Planungs- und Vernetzungsstelle. Sie arbeitet ausdrücklich innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens und schafft keine neuen Gesetze. Geld für den Bau von Trails ist darin nicht vorgesehen. Nach zwei Bundesworkshops im Mai und September 2026 soll die Strategie bis Ende 2026 fertig sein. Die Koordination versteht sich als neutrale Prozessbegleitung, nicht als Interessenvertretung. Den Auftrag, an der Rechtslage selbst etwas zu ändern, hat sie also nicht.
Simon kritisiert genau das. Aus seiner Sicht schreibt die Strategie den Status quo fest, weil sie weiter auf Vertragsmodelle setzt, die abseits der Tourismuszentren kaum funktionieren.
Wie die Verbände sich positionieren
Die Radlobby Österreich ruft zur Unterzeichnung auf. Die Naturfreunde fordern seit Jahren, Forststraßen für Mountainbiker freizugeben. Der Österreichische Alpenverein ist zurückhaltender: In einer Stellungnahme vom August 2025 teilt er das Ziel, mehr legale Möglichkeiten zu schaffen, kritisiert aber, dass das Volksbegehren mit keiner Interessenvertretung abgestimmt sei und der Arbeit der Bundeskoordination vorgreife. Er setzt auf die Freigabe von Forststraßen und Trails nach Einzelfallprüfung und auf den Strategieprozess.
Simons Einschätzung
Gerald Simon sieht die Lage realistisch, nicht resigniert. Das Problem ist für ihn vor allem, dass bis Jahresende zu wenige Unterstützer zusammenkommen. Selbst mit 100.000 Unterschriften wäre ein Erfolg aus seiner Sicht unsicher: Er erwartet, dass die Regierungsparteien ÖVP und NEOS eher im Sinne der privaten Eigentümer entscheiden würden. Diese Parteien haben wir dazu nicht befragt. Was aus seiner Sicht fehlt, ist ein organisiertes Gegengewicht zur Lobby der Jäger und Eigentümer. Viele Biker wüssten gar nicht, dass sie im Wald nicht fahren dürfen, oder fahren trotzdem. Und der Tourismus setze auf Bikeparks: Gäste würden mit dem Rad angelockt, dürften im Wald aber außerhalb der Routen nicht fahren.
Warum das so ist
Warum wird es so eng? Zum einen ist die Hürde hoch, und hinter diesem Volksbegehren stehen weder eine Partei noch ein großer Verband, sondern im Wesentlichen ein Initiator mit einem Mitstreiter und seinem eigenen Geld. Zum anderen ist die Szene gespalten. Die einen setzen auf eine Gesetzesänderung, die anderen auf Verträge und die Strategie des Bundes. Und viele Mountainbiker, die von einer Öffnung profitieren würden, wissen nicht, dass es das Volksbegehren gibt.
Unabhängig vom Ausgang hat das Volksbegehren eines erreicht: Die Frage, ob Radfahren im Wald ein Recht oder ein Entgegenkommen der Eigentümer sein soll, wird öffentlich gestellt. Die Antwort wird nun auch die Mountainbike-Strategie des Bundes geben müssen, die bis Jahresende vorliegen soll.
Kommen bis Jahresende genug Unterstützer zusammen, damit der Antrag überhaupt gestellt wird, und was macht die Bundesstrategie aus der Debatte?
Hast du schon unterschrieben, oder hältst du den Weg über Verträge und Bikeparks für den besseren? Schreib es in die Kommentare. Die Stimmen nehmen wir in einen Folgeartikel mit auf.
Jetzt mitmachen: Volksbegehren Mountainbiken 2026: Jetzt unterschreiben!
Published by Radical Life Studios / MTB Report

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